Dr. med. Rüdiger Kühlwein
Dr. med. Antje Kühlwein
Kinder- und Jugendmedizin
Kinderlungenheilkunde
Allergologie
Asthmatrainer
Neurodermitistrainer
unser
Leistungsspektrum:
Routine:
Wir bieten
alle üblichen Leistungen
der Kinderheilkunde und Jugendmedizin
für Kinder und Jugendliche
von 0 bis 18 Jahren.
Erweitert:
Erweiterte Vorsorgen
Zusätzliche Vorsorgen*
U10 (7-8 Jahre)
U11 (9-10 Jahre)
J2 (16-17 Jahre)
Entwicklungsdiagnostik
Hörtest, Sprachtest, Tympanometrie
Sehtest, Amblyopiescreening*
Früh- und Neugeborenennachsorge
Stillberatung, Ernährungsberatung bei Mutter & Kind
Impfungen - auch für Erwachsene
BG-Unfälle, Kindergarten- / Schulunfälle
Arbeitsschutzuntersuchung
Kindergartenuntersuchung
Reha- / Kurberatung
Sporttauglichkeitsuntersuchung*
Unteruchungen vor und nach Operationen
Psychosomatische Grundversorgung
Ultraschall:
- Ultraschall der Säuglingshüfte
(zur U3)
- Ultraschall Abdomen (Bauchraum)
Schwerpunkte:
Neurodermitis:
- Diagnostik
- Behandlungskonzept
- Stadiengerechte Pflege
- Einzelschulungen
- Gruppenschulungen
Allergologie / Kinderlungenheilkunde:
- Allergietestungen
Pricktest, Reibetest etc.
Blutuntersuchungen, moderne Komponentendiagnostik
- Lungenfunktion («Spirometrie»)
- Lungenwiderstandsmessung (Okklusion)
- NO-Messung in der Ausatemluft (FeNO)*
- altersentsprechende Inhalationstherapie
- Inhalationsschulung
- Oxymetrie (Messung der Sauerstoffsättigung)
- Asthmaeinzelschulung
- Gruppenschulung über ZANS e.V.*
- Spezifische Immuntherapie («Hyposensibilisierung»)
Diagnostik, Beratung, Durchführung
*nicht alle Leistungen werden von den gesetzlichen Kassen übernommen:
Vorsorgen U10, U11, J2
werden von den meisten Kassen übernommen
Sporttauglichkeitsuntersuchung
wird nach GOÄ berechnet, wird von Ihnen privat bezahlt
und wird Ihnen mit Quittung von einzelnen Kassen rückerstattet
Exhalative NO-Messung (FeNO)
wird nach GOÄ berechnet, wird von Ihnen privat bezahlt
und wird Ihnen mit Quittung von einzelnen Kassen rückerstattet
Neurodermitisschulung über ZANS e.V.
wird von den meisten Kassen erstattet
Amblyopiescreening
wird von den meisten Kassen übernommen
Wunschleistungen (IGeL)
Wir bieten auf Wunsch Leistungen an, die nicht im Leistungsumfang
der gesetzlichen Krankenkassen liegen.
Die Berechnung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese Leistungen werden von Ihnen privat bezahlt.
Ihre Krankenkasse kann diese Leistung erstatten, es besteht aber keine Erstattungspflicht.
Sportattest
Exhalative NO-Messung (FeNO)
Zusätzliche Impfung
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung
Ultraschall Nierenscreening
Atteste / Gutachten / fachliche Stellungnahmen
Untersuchung vor und nach Wunsch-OP
Amblyopiescreening
alle Leistungen
auch auf Überweisung